BU-Rente richtig beantragen (in einfacher Sprache)

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Wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig sind und nicht mehr arbeiten können, müssen Sie das rechtzeitig bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) melden.

Es reicht aber nicht, wenn Sie der Versicherung melden, dass Sie nicht mehr arbeiten können. Sie bekommen von der Versicherung einen Fragebogen, auf dem Sie genau beschreiben müssen, was Sie bisher gearbeitet haben und warum Sie jetzt nicht mehr arbeiten können.

Den Beruf und die Krankheit oder den Unfall richtig zu beschreiben, ist schwierig. Es kommt darauf an, was in Ihrem Versicherungsvertrag steht. In Ihrem Vertrag steht genau, wann Sie berufsunfähig sind. Deshalb müssen Sie Ihren Beruf ganz genau beschreiben. Sie müssen auch ganz genau beschreiben, welche Krankheit Sie haben oder was für einen Unfall Sie hatten und warum Sie deshalb nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.

Nach § 2 Abs. 1 der Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (BUV) liegt Berufsunfähigkeit vor, „wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls (...) außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Das bedeutet: Sie sind dann berufsunfähig, wenn Sie krank oder verletzt sind oder keine Kraft mehr zum Arbeiten haben. Vielleicht können Sie auch noch arbeiten, aber nicht mehr so viel. Dann kommt es darauf an, wie viele Stunden Sie am Tag noch arbeiten können. Vielleicht können Sie auch noch in einem anderen Beruf arbeiten. Dann sind Sie nicht berufsunfähig.

Wenn der Beruf und die Krankheit nicht richtig beschrieben werden, kann es passieren, dass die Versicherung die Leistung ablehnt. Dann bekommen Sie kein Geld von der Versicherung.

Zeigen Sie der Versicherung, dass Sie sich mit dem Versicherungsrecht auskennen. Das zeigen Sie nicht dadurch, dass Sie die Versicherung verklagen. Sie zeigen es dadurch, dass Sie alle wichtigen Einzelheiten richtig erklären können.

Dazu müssen Sie strukturiert und konzentriert denken und arbeiten können. Wenn Sie z.B. wegen einer Depression arbeitsunfähig sind, können Sie sich meist nicht mehr so gut konzentrieren. Dann sollten Sie nicht selbst mit der Versicherung sprechen, ohne dass Sie von einem Anwalt beraten wurden. Denn wenn Sie in der Lage sind, der Versicherung alles genau zu erklären, kann die Versicherung argumentieren, dass Sie dann auch konzentriert und strukturiert genug denken können, um wenigstens teilweise arbeiten zu können.

Wenn Sie arbeitsunfähig werden, sollten Sie also auf jeden Fall zuerst mit einem Anwalt für Versicherungsrecht sprechen. Wenn Sie Ihre Situation falsch darstellen, ist es schwer, es später richtig zu stellen.

Ein Arzt kann Ihnen eine Bescheinigung für die Versicherung ausstellen. Der Arzt weiß aber nicht, was in Ihrem Versicherungsvertrag steht. Also weiß er nicht, was er in die Bescheinigung schreiben muss. Deshalb ist es wichtig, dass ein Anwalt mit dem Arzt spricht. Er kann prüfen, was in Ihrem Vertrag mit der Versicherung steht. Dann kann er mit Ihrem Arzt und mit Ihrer Versicherung sprechen.

Dr. Florian Schlenker ist Rechtsanwalt. Sein Fachgebiet sind Versicherungen. Er kann Sie beraten.

Kanzlei für Versicherungsrecht.